Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 29.09.2024§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LOOK! Werbeservice GmbH und unseren Kunden.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Kunde darauf Bezug nimmt und wir ihrer Geltung nicht gesondert Widersprechen.
Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Ein Verkauf erfolgt nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler, öffentliche Institutionen und Vereine. Ein Verkauf an Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist ausgeschlossen.
§2 Vertragsabschluss
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend.
Ein Kaufvertrag bedarf unserer schriftlichen Bestätigung durch eine Auftragsbestätigung.
Bestellungen per Fax sind nicht möglich.
§3 Widerruf und Umtausch
Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
§4 Preisangaben
Jegliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich Werbeanbringungskosten, Produktionsnebenkosten, Transport- und Verpackungskosten, Umsatzsteuer in Euro, sofern diese nicht gesonderten Angeben sind oder als inkludiert gekennzeichnet werden.
Wir behalten uns das recht vor, Versand- und Verpackungskosten nach Auslieferung in der im Aufwand angefallenen Höhe zu berechnen. Diese Vorgehensweise ist Branchenüblich.
§5 Leistungserbringung
Lieferfristen beginnen ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Produktionsfreigabe des Korrekturabzuges. Die Produktion eines Andruckmusters vorab zur finalen Produktionsfreigabe verlängert die Lieferzeit wie im Angebot angegeben.
Für die Dauer der Prüfung von Andruckmuster gilt die Lieferzeit als unterbrochen. Die Dauer der Unterbrechung beginnt mit Datum der Absendung an den vom Kunden genannten Prüfer bis zur schriftlichen Produktionsfreigabe.
Die Leistung wird gemäß Liefertermin in unserer Auftragsbestätigung mit einer angemessenen Frist erbracht.
Die angegebene Lieferzeit kann nur eingehalten werden, wenn der Kunde innerhalb der angegeben Frist eine schriftliche Produktionsfreigabe erteilt.
Wir haften nicht für Liefer-/Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, sowie durch richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung.
§6 Korrekturabzug
Bei Produkten mit Werbeanbringung gilt der Korrekturabzug für Druckfarbe und Druckstand als ausschlaggebend.
Ein Produktionsstart erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe des Kunden.
Wir haften nicht für Fehler, die vom Kunden übersehen und freigegeben wurden.
§7 Andruckmuster
Ein Andruckmuster ist ein Probedruck zur Überprüfung der Druckqualität, des Druckstandes und der Druckfarbe.
Bei Verzicht auf ein Andruckmuster, erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Druckqualität, Druckstand und Druckfarbe.
Geringfügige Abweichungen zwischen Andruckmuster und Hauptware ist aus produktionstechnischen Gründen möglich und stellt kein Reklamationsgrund dar.
§8 Mehr- und Minderlieferungen
Aus Produktionstechnischen Gründen, ist eine Stückgenaue Lieferung bei Produkten mit Werbeanbringung nicht möglich. Die maximale Mehr- und Minderlieferung von +/- 10% sind zu akzeptieren, soweit keine schriftliche abweichende Vereinbarung in unserer Auftragsbestätigung vorliegt.
Berechnet wird die gelieferte Menge.
§9 Versand und Warenannahme
Soweit nicht schriftlich vereinbart, bestimmt unser Hersteller oder wir das Transportunternehmen. Schriftlich bestätigte Transportunternehmen, soweit nichts ausdrücklich vereinbart wurde, können beim Versand abweichen.
Der Kunde stellt sicher, dass an der vereinbarten Lieferadresse eine geeignete Abladefläche und Warenannahme zur Verfügung steht.
Bei unzustellbaren Anbiederungsversuchen, behalten wir uns das Recht vor dadurch entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden sind wir berechtigt, nach einer Fristsetzung von 7 Werktagen vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die dabei entstandenen Kosten für den gesamten Auftragsumfang sind, wenn die Ware nicht weiter veräußert werden kann, vom Kunden zu begleichen.
§10 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware durch unseren Hersteller oder uns an das jeweilige Transportunternehmen übergeben worden ist, soweit in der Auftragsbestätigung keine abweichende Lieferbedingung bestätigt wurden.
§11 Transportschäden
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und im Schadensfall diesen umfangreich zu dokumentieren.
Der Kunde ist verpflichtet einen Versandschaden direkt bei Annahme dem ausliefernden Spediteur, Paketfahrer oder Kurierfahrer gegenüber anzuzeigen und sich den Zustand der Ware bestätigen zu lassen.
Der Kunde ist verpflichtet uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, darüber in Kenntnis zu setzen. Der Schaden ist schriftlich anzuzeigen und mit Fotos zu belegen.
§12 Eigentumsvorbehalt
Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware, sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
Der Kunde ist nicht berechtigt Vorbehaltsware zu verpfänden oder einem Dritten als Sicherheit zu übereignen.
Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware seinerseits weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt in dem Fall die Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des mit LOOK! Werbeservice vereinbarten Faktura-Endbetrags (inklusive Umsatzsteuer) an LOOK! Werbeservice ab. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. LOOK! Werbeservice behält sich aber das Recht vor, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, die Abtretung der Forderungen gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
Der Kunde ist nicht berechtigt die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten.
Treten wir vom Vertrag zurück, weil der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, etwa wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist, sind wir berechtigt die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Das gilt solange der Kunde sich im Besitz der Vorbehaltsware befindet.
Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet die Vorbehaltsware gegen Diebstahl,- Vandalismus-, Feuer oder Wasserschäden auf eigene Kosten zu versichern. Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet uns unverzüglich und umfangreich, schriftlich über den Schaden zu informieren.
Der Kunde hat uns gegenüber für die Lagerung der Vorbehaltsware keinen Anspruch auf eine Vergütung.
§13 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern mit dem Kunden keine schriftlich abweichende Zahlungsbedingung vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Eine Abweichende Zahlungsbedingung kann Auftragsbezogen oder Kundenbezogen vereinbart werden.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern.
Bei Neukunden und durch unseren Kreditversicherer abgelehnte Kunden, behalten wir uns das recht vor eine Anzahlung von bis zu 100% vom Auftragswert zu verlangen. Ein Produktionsstart erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Leistungen, die gemäß Mehr- und Minderlieferungen, von der bereits per Vorkasse bezahlten Auftragsmenge abweichen, werden nach Leistungserbringung nachbelastet bzw. gutgeschrieben.
§14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus Verträgen, in denen auf diese AGB Bezug genommen wird, ist Hamburg.
§15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.